Campingplatzordnung
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Punkte der Regelungen
1. Zum Aufenthalt auf dem Campingplatz sind Personen berechtigt, die alle Formalitäten an der Rezeption des Campingplatzes erledigt haben.
2. Der Standort des Wohnwagens, Wohnmobils oder Zeltes wird vom Campingplatzmitarbeiter bestimmt.
3. Nur Personen, die die Kosten für ihren Aufenthalt bezahlt haben, können sich 24 Stunden am Tag auf dem Campingplatz aufhalten. Nicht angemeldete Personen dürfen sich nur bis 22:00 Uhr auf dem Campingplatz aufhalten, nach Einholung der Zustimmung der Campingplatzbetreiber.
4. Das Entleeren von Kassetten und Tanks aus Anhängern und Wohnmobilen in Sanitärtoiletten ist verboten. Kassetten und Tanks, sofern Chemikalien hinzugefügt werden, sollten an der dafür vorgesehenen Stelle, an der Abgabestelle, entleert werden.
5. Auf dem Campingplatz gelten Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr.
6. Besitzer von Tieren, die sich auf dem Campingplatz aufhalten, sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Haustiere zu beseitigen und die Sicherheit anderer Gäste nicht durch Tiere zu gefährden.
7. Die auf dem Campingplatz übernachtenden Personen haften finanziell für alle von ihnen verursachten Schäden.
8. Für die Sicherheit der auf dem Campingplatz übernachtenden Kinder sind Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten verantwortlich.
9. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Wertsachen und persönliche Gegenstände. Sie müssen ordnungsgemäß gesichert sein.
Sämtliche Regelungen liegen den Gästen an der Rezeption des Campingplatzes vor.
Aufmerksamkeit!
Es ist strengstens verboten, in unserem Teich auf dem Campingplatz gefangene Fische mitzunehmen.
Bei Verstößen gegen das Verbot wird eine Geldstrafe verhängt.
Angeln kann nur als Hobby betrieben werden.